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   BGH, 11.03.1954 - 3 StR 834/53   

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https://dejure.org/1954,3276
BGH, 11.03.1954 - 3 StR 834/53 (https://dejure.org/1954,3276)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1954 - 3 StR 834/53 (https://dejure.org/1954,3276)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1954 - 3 StR 834/53 (https://dejure.org/1954,3276)
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  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 834/53
    Sollten Zweifel darüber bleiben, ob der Angeklagte die Handlungen im Zustande der Zurechnungsunfähigkeit oder nur erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit vorgenommen hat so wäre zu beachten, dass eine Wahlfeststellung zwischen der strafbaren Volltrunkenheit und der im Rausch verübten mit Strafe bedrohten Handlung nicht zulässig ist (BGHSt 1, 275).
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 834/53
    Diese können auch in Abwesenheit des Täters begangen werden (BGHSt 1, 168 [I 72]).
  • RG, 25.11.1938 - 1 D 765/38

    1. Der § 330 a StGB. ist auch dann anwendbar, wenn der Täter gegen den Genuß

    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 834/53
    In diesem Falle wäre trotz der zwei erwiesenen Rauschtaten nur auf eine Strafe im Rahmen der genannten Vorschrift zu erkennen (RGSt 73, 11).
  • RG, 28.02.1933 - I 180/33

    Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien

    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 834/53
    Denn selbst wenn die Einsichtsfähigkeit des Täters in das Unerlaubte seines Tuns gegeben ist, kann das Hemmungsvermögen auf seiner Seite fehlen (RGSt 67, 149; BSHSt 1, 384).
  • RG, 10.10.1930 - I 322/30

    Zur Frage der Grenzziehung zwischen Zurechnungsfähigkeit, partieller

    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 834/53
    Hätten ihn wegen des Rauschzustandes einzelne Vorstellungen so sehr beherrscht, dass ihm eine Lenkung seines Willens durch vernünftige Überlegungen nicht mehr möglich gewesen wäre, so wäre er unter dem Gesichtspunkt der §§ 185, 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB strafrechtlich nicht verantwortlich (RGSt 63, 48; 64, 349[353]).
  • RG, 20.03.1933 - II 1509/32

    Gehört zur tätlichen Beleidigung nach § 185 StGB. eine Berührung des Körpers des

    Auszug aus BGH, 11.03.1954 - 3 StR 834/53
    Das dreimalige Streichen über ihre Hüfte enthält eine durch körperliche Berührung zum Ausdruck gebrachte Kundgebung der Missachtung ihrer Ehre (RGSt 67, 173).
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